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BFH 06.07.2005 XI R 15/04, NWB direkt 40/2005 S. 5

Unentgeltliche Übertragung außerhalb der Drei-Objekt-Grenze

Objekte (Wohnungen), mit deren Weitergabe kein Gewinn erzielt werden soll, sind grundsätzlich nicht in die Betrachtung, ob die Drei-Objekt-Grenze überschritten ist, einzubeziehen. Ein unentgeltlich übertragenes Objekt kann aber dann in die Drei-Objekt-Grenze einbezogen werden, wenn der Steuerpflichtige – bevor er sich entschloss, die Objekte unentgeltlich zu übertragen – die (zumindest bedingte) Absicht besaß, auch diese Objekte am Markt zu verwerten.

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