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ArbG Berlin 13.07.2005 86 Ca 24618/04, NWB 40/2005 S. 324

Öffentlicher Dienst | Diskriminierung bei Einstellung aufgrund Behinderung

Eine Bewerberin, die bei der Begründung eines Arbeitsverhältnisses mit einem Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes wegen einer Behinderung benachteiligt worden ist, kann sich gegenüber diesem unmittelbar auf die Bestimmung der Richtlinie 2000/78/EG zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf v. berufen. Eine Behinderung mit einem Grad von 40 fällt unter den Anwendungsbereich der Richtlinie. Wäre die Bewerberin bei einer benachteiligungsfreien Auswahl eingestellt worden, sind bei der Bemessung der Höhe der Entschädigung zum einen die materiellen Nachteile, die der Bewerberin infolge der Nichteinstellung entstanden sind, und zum anderen die durch die Persönlichkeitsrechtsverletzung entstandenen immateriellen Nachteile angem...

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