Raymond Halaczinsky

Die Haftung im Steuerrecht

3. Aufl. 2004

ISBN der Online-Version: 3-482-55091-3
ISBN der gedruckten Version: 3-482-50583-7

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Die Haftung im Steuerrecht (3. Auflage)

D. Haftung des Steuerhinterziehers und des Steuerhehlers (§ 71 AO)

Literatur: Joecks, Die Haftung des Steuerhinterziehers, wistra 1987 S. 248; Lohmeyer, Die Haftungsansprüche aus §§ 70, 71 AO, Inf. 1988 S. 1; Mösbauer, Die Haftung im Steuerrecht bei Steuerhinterziehung und Steuerhehlerei, NWB F. 13 S. 678; Buß, Die Haftung des Steuerhinterziehers nach § 71 AO, Diss. Kiel 1991; Schmidt-Troschke, Anteilige Haftung bei Steuerhinterziehung, StB 1994 S. 9; Krause, Besonderheiten der Beweislast bei der Feststellung von Steuerdelikten im finanzgerichtlichen Verfahren, DStZ 1998 S. 553; Blank/Fett, Die Rückforderung von Investitionszulagen bei Subventionsnehmern und Haftungsschuldner, DStZ 1999 S. 591; Rauh, Zu den straf- und steuerrechtlichen Folgen der Hinterziehung, Inf. 2000 S. 353; Gehm, Haftung des Steuerhinterziehers und des Steuerhehlers nach § 71 AO, BuW 2000 S. 362.

I. Rechtsentwicklung, Zweck der Vorschrift

176 § 71 AO findet auf dem gesamten Gebiet des Steuerrechts, also sowohl bei Besitz- und Verkehrsteuern als auch bei Zöllen und Verbrauchsteuern Anwendung. § 71 AO entspricht weitgehend § 112 RAO; dem Umfang nach wurde die Haftung nach § 71 AO auf die Hinterziehungszinsen erweitert.

177 Sinn und Zweck des § 71 AO ist es, Täter und Teilnehmer einer Steuerhinterziehung o...BStBl 1989 II S. 979