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Rentenversicherung; | nochmals: Nachzahlung von Rentenversicherungsbeiträgen bei einer Heiratsabfindung für frühere Beamtinnen
In der NWB EN-Nr. 1829/95 hatten wir über das berichtet, das sich mit der Nachzahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung durch eine ehemalige Beamtin befaßte, die nach beamtenrechtlichen Vorschriften aus Anlaß einer Eheschließung abgefunden worden war. Nach dieser Entscheidung hat die Beamtin keinen Anspruch darauf, daß auch für sie die günstigere Beitragsberechnungsregelung gilt, die in der allgemeinen Bestimmung des § 282 SGB VI vorgesehen ist. Die Klägerin in diesem Verfahren will nach Zustellung des Urteils Verfassungsbeschwerde erheben und die Verletzung des Gleichheitsgebots aus Art. 3 GG durch den Gesetzgeber rügen. Für ehemalige Beamtinnen dürfte sich deshalb empfehlen, in der noch bleibenden Frist bis zum den Antrag auf Nachzahlung von Rentenve...