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NWB Nr. 39 vom Seite 3315 Fach 29 Seite 1667

Subventionsrecht

Rechtsgrundlagen und Rechtsschutz im Bereich der staatlichen Förderung

Prof. Dr. J. Vahle

Trotz leerer öffentlicher Kassen spielen Subventionen im Wirtschaftsleben nach wie vor eine erhebliche Rolle. Von der Subventionierung der Landwirtschaft bis hin zu Stützungsmaßnahmen für den Bergbau und ganze Industriezweige spannt sich der Bogen solcher staatlicher Leistungen. Auch der Kulturbetrieb käme ohne kräftige Unterstützung durch die öffentliche Hand weitgehend zum Erliegen. Als „Subvention” werden die Leistungen eines Hoheitsträgers (Bund, Land, Kommune, Europäische Gemeinschaft) bezeichnet, die zur Erreichung eines bestimmten, im öffentlichen Interesse gelegenen Zwecks gewährt werden. Im EG-Vertrag werden staatliche „Beihilfen” geregelt. Der Beihilfebegriff ist allerdings weiter als derjenige der Subvention im deutschen Recht, weil er nicht nur positive Leistungen umfasst, sondern auch Maßnahmen, die in unterschiedlicher Form die Belastungen mindern, die ein Unternehmen i. d. R. tragen muss (z. B. eine Abgabenbefreiung). Auch für Steuerberater eröffnet sich hier ein neues Betätigungsfeld, nachdem der Bundesgerichtshof Anfang 2005 entschieden hat, dass eine Fördermittelberatung als überwiegend wirtschaftliche Beratung nicht dem Rechtsberatungsgesetz unterfällt.

I. Rechtsg...

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