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NWB Nr. 39 vom Seite 3285 Fach 7 Seite 6539

Umsatzsteuerliche Organschaft

Wegfall schon bei Eintritt der Krise der Organgesellschaft?

Dr. Jan Roth und und Ulrich Germer

Der (BStBl 2004 II S. 905) entschieden, die Organschaft ende im vorläufigen Insolvenzverfahren nur, wenn ein sog. starker Verwalter auch die Verfügungsmacht über das Vermögen der Organgesellschaft übernehme, nicht jedoch bei der sog. schwachen Insolvenzverwaltung, bei der der vorläufige Insolvenzverwalter nur Vermögenssicherungs-, nicht aber Vermögensverfügungskompetenzen hat. In dem Beitrag soll nunmehr aufgezeigt werden, dass die Organschaft u. E. bereits früher endet, nämlich mit dem Eintritt der strafrechtlich relevanten Krisenphase, also der bilanziellen Überschuldung oder der zumindest drohenden Zahlungsunfähigkeit der Organgesellschaft.

I. Umsatzsteuerliche Organschaft

1. Voraussetzungen und Auswirkungen der Organschaft

Nach der Definition des § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG liegt eine Organschaft vor, „wenn eine juristische Person nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert ist”.

Die Organschaft setzt daher zunächst das Vorhandensein zweier Rechtsträger voraus. Kennzeichnend ist ein bestehendes und funktionierendes Über-/Unterordnungsverhältnis zwischen dem Organträger und der Orga...

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