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BFH 18.08.2005 IV B 167/04, NWB 39/2005 S. 309

Abgabenordnung | § 174 Abs. 3 AO bei nachträglicher Beachtung von Einstimmigkeitsabreden

Nach dem NWB YAAAB-63582 ist es ernstlich zweifelhaft, ob § 174 Abs. 3 AO die Rechtsgrundlage dafür bietet, bestandskräftige Steuerbescheide in der Weise zu ändern, dass ein Entnahmegewinn steuerlich berücksichtigt wird, den das Finanzamt seinerzeit wegen Nichtanwendung der BFH-Rechtsprechung zur Bedeutung von Einstimmigkeitsabreden bei der Betriebsaufspaltung nicht erfasst hat (Bedenken gegen die Richtigkeit der im , BStBl 2002 I S. 1028, unter V.1. vertretenen Auffassung). – Anmerkung: Die im vorliegenden Aussetzungsbeschluss bestätigten ernstlichen Zweifel an der Anwendbarkeit des § 174 Abs. 3 AO haben auch für andere Konstellationen Bedeutung. Man denke z. B. an die Fälle, in denen auf eine „GmbH & Co GbR” überführtes Betriebsvermögen ohne Realisierung stiller Reserven f...

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