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StuB 23/2003 S. 1098

Folgen der Insolvenzeröffnung für eine GmbH & Co. KG

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens sowohl über das Vermögen einer GmbH & Co. KG als auch deren Komplementär- wie ihrer Kommanditisten-Gesellschaft führt nicht zur Vollbeendigung der betroffenen GmbH & Co. KG. Vor Abschluss der Liquidation der Gesellschaft kommt deshalb die Eintragung des Erlöschens ihrer Firma nicht in Betracht (§§ 31 Abs. 2 Satz 1, 131 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB; , ZInsO 2003 S. 949).▶VT 1198/03

Praxishinweise: Die Auflösung der Gesellschaft bedeutet i. d. R. nur den Übergang von der dem Gesellschaftszweck gewidmeten werbenden Tätigkeit in die Abwicklung. Die Abwicklung (Liquidation) ist die Auseinandersetzung unter den Gesellschaftern, die sich als gesetzliche Regelfolge an die Auflösung anschließt, sofern nicht eine andere Art der Auseinanderse...

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