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StuB 23/2003 S. 1086

Kein gewillkürtes Betriebsvermögen bei Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 3 EStG

Bei der Ermittlung des Gewinns durch Einnahmen-Überschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) kommt gem. nrkr. (BFH-Az.: XI R 17/03, EFG 2003 S. 1224) die Bildung von gewillkürtem Betriebsvermögen nicht in Betracht, weil bei dieser Gewinnermittlungsart wegen der fehlenden Buchführung eine eindeutige Zuordnung des Wirtschaftsguts zum Betriebsvermögen nicht gewährleistet ist. Weil im Gegensatz dazu bei der Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich (§ 4 Abs. 1 EStG) die Buchführung als Voraussetzung für die Willkürung regelmäßig vorliege, sei die bestehende ungleiche Behandlung von gewillkürtem Betriebsvermögen bei beiden Gewinnermittlungsarten gerechtfertigt. Sie verstößt nach Ansicht des FG auch nicht gegen das Erfordernis der Identität des Totalgewinns bei beiden Gewinnermittlungsarten (Bezug: § 4 Abs. 1 und 3 EStG).▶VT 1160/03

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