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StuB 23/2002 S. 1177

Einkommensteuer | Rechtmäßigkeit des § 34 Abs. 1 EStG für die Veranlagungszeiträume 1999 und 2000

Mit Beschluss vom  - XI B 68/02 (n. v.) hat der BFH für den Streitfall in einem Aussetzungsverfahren entschieden, dass die für die Veranlagungszeiträume 1999 und 2000 geltende Regelung des § 34 Abs. 1 EStG (i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002) nicht gegen Art. 3 i. V. mit Art. 20 GG verstoße. Der Gesetzgeber sei nicht verpflichtet, die Neuregelung des § 34 Abs. 3 EStG (i. d. F. des StSenkErgG) rückwirkend auf die Veranlagungszeiträume 1999 und 2000 zu erstrecken.

Praxishinweise: (1) Für den VZ 1998 galt § 34 Abs. 1 EStG i. d. F. des Gesetzes zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform vom . Dieser sah die Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes auf außerordentliche Einkünfte vor. Für die Veranlagungszeiträume 1999 und 2000 galt § 34 Abs. 1 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002. Dieser sah die sog. Fünftel-Regelung vor. Ab...

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