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BFH 07.07.2004 VI R 11/04, StuB 22/2004 S. 1034

Einkommen-/Lohnsteuer | Voraussetzungen für das Vorliegen einer Fahr- bzw. Einsatzwechseltätigkeit

Ein Berufsfeuerwehrmann, der während der Dienstzeit grundsätzlich in der Feuerwache anwesend sein muss, dort stets Arbeiten zu verrichten hat und nach jedem Einsatz dorthin zurückkehrt, übt weder eine Fahr- noch eine Einsatzwechseltätigkeit aus (Bezug: § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 3, § 9 Abs. 5 Satz 1 EStG).▶VT 848/04

Praxishinweise: Grund für die Gewährung von Pauschalen bei beruflicher Fahr- oder Einsatzwechseltätigkeit ist die Berücksichtigung der beruflichen Situation, die gegenüber Beschäftigten mit einem festen Arbeitsort zu Mehraufwendungen führt. Solche Mehraufwendungen entstehen aber nur, wenn die Tätigkeit berufstypisch ist. Beim Vorliegen einer regelmäßigen Arbeitsstätte (im Streitfall: Feuerwache), von der „von Fall zu Fall” eine Fahr- oder Einsatztätigkeit erfolgt, kann ein solcher Mehraufwand nich...

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