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BFH 27.08.2002 VI R 63/97, StuB 22/2002 S. 1127

Einkommen-/Lohnsteuer | Rabattfreibetrag bei verbilligter Abgabe von Medikamenten

Der Rabattfreibetrag kommt auch bei der verbilligten Abgabe von Medikamenten an die Belegschaft eines Krankenhauses in Betracht.

§ 8 Abs. 3 EStG S. 1128

Praxishinweise: Entscheidend für die Inanspruchnahme des Rabattfreibetrags (§ 8 Abs. 3 EStG) ist, dass die Ware oder Dienstleistung vom Arbeitgeber als Eigenleistung angeboten wird und nicht überwiegend für den Bedarf der Arbeitnehmer hergestellt, vertrieben oder erbracht wird. Es soll also lediglich ein überbetrieblicher Belegschaftshandel verhindert werden. Nicht entscheidend ist, ob die Leistungen für das Unternehmen typisch sind bzw. welchen Rang sie in der Betätigung des Unternehmens einnehmen.

– erl –

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