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StuB 20/2002 S. 1030

Registerrechtliche Prüfung bei Mantelverwertung

Mit Beschluss vom  - 8 Wx 60/01 (NZG 2002 S. 641) hat das OLG Brandenburg dem BGH die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob bei der Verwendung einer Mantelgesellschaft die Vorschriften über die Aufbringung des satzungsgemäßen Kapitals durch das Registergericht überprüft werden müssen.

Praxishinweise: (1) Dem Vorlagebeschluss lag folgender zusammengefasster Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 1972 wurde die F-GmbH (die „Gesellschaft”) gegründet. Das Stammkapital der Gesellschaft wurde nur zur Hälfte eingezahlt. Alleinige Gesellschafterin der Gesellschaft war die F-AG. Über das Vermögen der F-AG wurde Anfang 1998 das Konkursverfahren eröffnet. Der Konkursverwalter veräußerte die Geschäftsanteile der Gesellschaft an S. Mit notarieller Niederschrift beschloss S die Abberufung...

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