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StuB 19/2004 S. 882

Formeller Bilanzenzusammenhang

Es ist gem. (BFH/NV 2004 S. 770) geklärt und daher nicht mehr klärungsbedürftig, dass nach dem Grundsatz des sog. formellen Bilanzenzusammenhangs in den Fällen, in denen eine Bilanzberichtigung für die Vergangenheit nicht mehr möglich ist, weil die Feststellungs- oder Veranlagungsbescheide bestandskräftig sind und keine Änderungsvorschrift für diese Bescheide eingreift, die Korrektur in der Schlussbilanz des ersten Jahres nachzuholen ist, in dem dies mit steuerlicher Wirkung möglich ist (Hinweis auf , BStBl II S. 443; Bezug: § 5 EStG).▶VT 712/04

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