Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH 10.04.2003 IV R 30/01, StuB 19/2003 S. 907

Antrag auf AdV einer Prüfungsanordnung – Keine Hemmung des Laufs der Festsetzungsfrist

Ist der Verwaltungsakt, mit dem der Beginn einer Außenprüfung festgesetzt wurde, rechtswidrig und hat der Stpfl. ihn oder die Prüfungsanordnung angefochten, so beinhaltet ein Antrag auf AdV der Prüfungsanordnung nicht auch einen Antrag auf Verschiebung des Beginns der Prüfung i. S. des § 197 Abs. 2 AO 1977. Der Lauf der Festsetzungsfrist wird in einem solchen Fall nicht gem. § 171 Abs. 4 Satz 1 AO 1977 gehemmt.▶VT 965/03

Praxishinweise: Die Entscheidung hat nur für die Fälle Bedeutung, in denen der Verwaltungsakt, mit dem die Außenprüfung angeordnet wurde, tatsächlich rechtswidrig ist. Nur in solchen Fällen greift die Ablaufhemmung des § 171 Abs. 4 AO 1977 nicht. Wird dagegen die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts (nachträglich) bestätigt, so ist ein Antrag auf AdV der Prüfungsanordnung sehr wohl als Antrag auf Hinausschieb...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Unternehmensteuern und Bilanzen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen