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BFH 16.07.2003 IX B 60/03, StuB 19/2003 S. 906

Sonderabschreibungen auf geleistete Anzahlungen

Bei der in Aussetzungsverfahren nach § 69 Abs. 3 FGO gebotenen summarischen Prüfung bestehen ernstliche Zweifel, ob und inwieweit bei der steuerlichen Begünstigung von Anzahlungen nach dem FördG eine Zahlung schon dann als willkürlich anzusehen ist, wenn das Wirtschaftsgut im folgenden Jahr nicht geliefert wurde (Bezug: § 4 Abs. 1, Abs. 2 FördG).▶VT 960/03

Praxishinweise: Der BFH hat im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (AdV) die Auffassung der Verwaltung zum Vorliegen von willkürlich geleisteten Anzahlungen nicht geteilt. Sind die Voraussetzungen für die Sonderabschreibung erfüllt, so kann diese nur dann abgelehnt werden, wenn ein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts (§ 42 AO 1977) in Betracht kommt. Ein solcher Gestaltungsmissbrauch war im Streitfall nicht erkennbar.

– erl –

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