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StuB 19/2002 S. 967

Rückstellungen für Beihilfen an Pensionäre

In seinem Urteil vom  - I R 59/00 (n. v., vgl. auch das Urteil I R 71/00 vom gleichen Tag, StuB 2002 S. 865) sieht der BFH die Bildung von Rückstellungen für die Verpflichtung, Pensionären in Krankheitsfällen, Geburtsfällen und Todesfällen Beihilfen zu gewähren, als notwendig an.

Praxishinweise: Für ungewisse Verbindlichkeiten sind nach § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB Rückstellungen zu bilden. „Ungewiss” sind grds. Verbindlichkeiten, die dem Grunde nach bestehen, deren Höhe aber noch ungewiss ist. Nach dem BFH-Urteil gehören auch solche Verbindlichkeiten dazu, deren künftiges Entstehen noch ungewiss ist, wobei die Ungewissheit der Höhe nach dazukommen kann. Im entschiedenen Fall war die Bildung von Rückstellungen für die Verpflichtung der Klägerin (Anstalt des öffentlichen Rechts), ihren Pensi...

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