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StuB 17/2003 S. 801

Angemessenheit von Pensionszusagen

Wird als Pension ein Festbetrag zugesagt, der zusammen mit der zu erwartenden Rente aus der gesetzlichen Sozialversicherung 75 v. H. der letzten Aktivbezüge übersteigt, ist der übersteigende Betrag gem. nrkr. Urteil des Hessischen (NZB eingel., BFH-Az.: I B 200/02, EFG 2003 S. 640) steuerlich als Vorwegnahme künftig ungewisser Einkommenserhöhungen (§ 6a Abs. 3 Nr. 1 Satz 4 EStG) zu qualifizieren und bei der Berechnung des Teilwerts der Pensionsverpflichtungen im Rahmen der Rückstellungsbildung nicht zu berücksichtigen. Bei der Beurteilung der Angemessenheit einer Pensionszusage bezogen auf die letzten Aktivbezüge seien Erhöhungen des Aktivlohns, auf die der Berechtigte zugunsten einer Pensionszusage verzichte, dann nicht zu berücksichtigen, wenn die Gehaltserhöhung und...

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