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StuB 16/2002 S. 831

Vorlagepflicht gegenüber Registergericht bei Kapitalerhöhung – Zuzahlungspflicht von Neuaktionären

Die Prüfungspflicht des Registergerichts bei der Anmeldung einer Kapitalerhöhung gegen Einlage gem. § 182 ff. AktG erstreckt sich gem.  3Z BR 35/02 (DB 2002 S. 940) auch auf die Frage, ob der gesamte Vorgang gesetzes- und satzungsgemäß abgelaufen ist. Bestehen Zweifel, so habe das Gericht von Amts wegen Ermittlungen anzustellen und Beweise zu erheben. Werde im Rahmen einer Kapitalerhöhung durch Vereinbarung zwischen den Aktionären (Investors-Agreement) eine Zuzahlungspflicht der Neuaktionäre begründet, so könne das Registergericht die Vorlage dieser Vereinbarung fordern, um zu prüfen, ob eine Pflicht zur Leistung einer Einlage über den geringsten Ausgabebetrag hinaus begründet worden ist (Bezug: § 12 FGG; §§ 182, 183, 188 AktG).

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