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BFH 11.05.2005 VI R 40/04, StuB 15/2005 S. 686

Einkommen-/Lohnsteuer | Abzug von Fahrtkosten als Werbungskosten

Ein Arbeitnehmer kann für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte die höheren Aufwendungen für die an einzelnen Tagen benutzten öffentlichen Verkehrsmittel auch dann in voller Höhe als Werbungskosten abziehen, wenn er für die übrigen Arbeitstage die Entfernungspauschale geltend macht (Bezug: § 9 Abs. 2 Satz 2, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 2 EStG).NWB KAAAB-56557

Praxishinweise: Die Entfernungspauschale ist tagesbezogen zu berechnen (Ermittlung „für jeden Arbeitstag”). Es handelt sich um keine Jahresgröße. Lediglich der Höchstbetrag von 4 500 € ist als Jahresbetrag zu verstehen.

– erl –

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