Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH 28.01.2004 VIII R 21/02, StuB 14/2004 S. 656

Einkommensteuer | Berücksichtigung von Geldzuwendungen Dritter beim Jahresgrenzbetrag

Bei der Prüfung der Frage, ob Einkünfte und Bezüge eines volljährigen, in Ausbildung befindlichen Kindes den Jahresgrenzbetrag des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG übersteigen, sind Geldzuwendungen von dritter Seite jedenfalls dann nicht zu berücksichtigen, wenn sie zur Kapitalanlage bestimmt sind (Bezug: § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG).▶VT 535/04

Praxishinweise: Bei der Prüfung der Frage, ob das Kind in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten, hat sich der Gesetzgeber für das Steuerrecht ausdrücklich auf die Einkünfte und Bezüge des Kindes beschränkt. Daraus ergibt sich – anders als im bürgerlichen Recht, wo auch der Einsatz von Vermögen gefordert wird (§ 1602 BGB) –, dass vorhandenes oder zufließendes Vermögen stets außer Betracht bleibt. Lediglich die Erträge aus dem Vermögen sind in die Berechnung für den Jahresgrenzbetrag ...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Unternehmensteuern und Bilanzen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen