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StuB 13/2004 S. 611

Körperschaftsteuer | Verdeckte Gewinnausschüttung bei Erwerb einer überschuldeten GmbH

(1) Die Grundsätze der vGA können gem. nrkr. (BFH-Az.: I B 159/03, EFG 2003 S. 1650) im Einzelfall auch auf einen Minderheitsaktionär einer Familien-AG anzuwenden sein. (2) Erwirbt eine Familien-AG eine konkursreife GmbH, die mit Verbindlichkeiten belastet ist, die ihre Anteilseigner zeitgleich zu einem Bruchteil ihres Nennwerts erworben haben, kann hierin eine vGA liegen, wenn die begünstigten Anteilseigner das Gesamtgeschehen beherrschten und die Rückzahlung der Verbindlichkeiten zu Lasten des Gewinns der AG erfolgt (Bezug: § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG 1996).▶VT 485/04

Praxishinweise: (1) Die Kl., eine AG, deren Aktien unmittelbar und teilweise mittelbar von Angehörigen zweier Familien zu je 50 v. H. gehalten wurden, erwarb die Anteile an einer ...

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