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BFH 06.03.2002 XI R 51/00, StuB 13/2002 S. 668

Einkommen-/Lohnsteuer | Auflösung eines Arbeitsverhältnisses wegen Übernahme eines Regierungsamtes

1. Erhält ein Arbeitnehmer, der als Spitzenkandidat seiner Partei für eine Parlamentswahl kandidiert hat, für die Auflösung seines Arbeitsverhältnisses eine Abfindung, so ist diese Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG, wenn sein Arbeitgeber die Auflösung des Arbeitsverhältnisses fordert, weil der Stpfl. ein Regierungsamt übernimmt.

2. Eine Abfindung ist insoweit keine Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG, als sie einen künftig entstehenden Pensionsanspruch in kapitalisierter Form abgilt.

3. Erhöht der Arbeitgeber im Zuge der Auflösung des Arbeitsverhältnisses die im Arbeitsvertrag für den Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zugesagte monatliche Pension, so steht dies der tarifbegünstigten Besteuerung der Einmalabfindung nicht entgegen.

§ 19, § 24 Nr. 1 Buchst. a, § 24 Nr. 2,

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