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BFH 10.04.2002 VI R 46/01, StuB 13/2002 S. 667

Einkommen-/Lohnsteuer | Berufliche Veranlassung eines Fremdsprachenkurses

1. Ob zwischen dem Erwerb von Fremdsprachenkenntnissen und der beruflichen Tätigkeit des Stpfl. ein konkreter Zusammenhang besteht, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls festzustellen.

2. Aufwendungen für einen Sprachkurs können insbesondere dann beruflichen veranlasst sein, wenn bereits die nächste Stufe des beruflichen Fortkommens des Stpfl. Fremdsprachenkenntnisse erfordert. S. 668

3. Auch wenn der Sprachkurs nur Grundkenntnisse vermittelt, die vom Stpfl. angestrebte berufliche Tätigkeit jedoch qualifizierte Fremdsprachenkenntnisse erfordert, können die Aufwendungen für den Sprachkurs Werbungskosten sein.

§ 9 Abs. 1 Satz 1 EStG

Praxishinweise: Der BFH hält nicht mehr an seiner restriktiven Auffassung (BStBl 1994 II S. 248) fest, sondern lässt es für den Werbungskostenabzug ausreichen,...

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