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StuB 12/2004 S. 572

Zulässigkeitsvoraussetzungen für den gerichtlichen Antrag auf Vollziehungsaussetzung

Nach § 69 Abs. 4 Satz 1 FGO ist gem. (BFH/NV 2004 S. 650) ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung an das Gericht nur zulässig, wenn das FA zuvor einen bei ihm gestellten Aussetzungsantrag abgelehnt hat; es handelt sich dabei um eine sog. Zugangsvoraussetzung mit der Folge, dass eine Heilung des Zulässigkeitsmangels nicht möglich ist.▶VT 463/04

Praxishinweise: (1) Die Beschwerdegegner (Antragsteller) sind Eheleute und werden gemeinsam zur ESt veranlagt. Im ESt-Bescheid 2000 hatte der Beschwerdeführer (Antragsgegner) einen Gewinn aus einer Grundstücksveräußerung i. H. von 38 165 DM der Besteuerung unterworfen. Den dagegen gerichteten Einspruch wies der Beschwerdeführer mit Einspruchsbescheid vom als unbegründet zurück. Gleichzeitig endete die auf Ant...

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