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BFH 29.04.2003 VI R 86/99, StuB 12/2003 S. 568

Einkommen-/Lohnsteuer | Höhe der vorab entstandenen Werbungskosten

Die Höhe von vorab entstandenen Erwerbsaufwendungen wegen einer über einen längeren Zeitraum auf einen Abschluss zielenden erstmaligen, anderen oder qualifizierteren Berufsausbildung ist unabhängig davon zu ermitteln, ob daneben einer Erwerbstätigkeit nachgegangen wird (Bezug: § 4 Abs. 5 Nr. 6, § 9 Abs. 1 Sätze 1 und 3 Nr. 4 und Abs. 3 EStG).▶VT 655/03

Praxishinweise: Bei einer sich über einen längeren Zeitraum erstreckenden Bildungsmaßnahme, die beruflich veranlasst ist, liegen nach der Rechtsprechung des , StuB 2003 S. 87) vorab entstandene Werbungskosten vor. Für die Ermittlung der abziehbaren Werbungskosten ist dabei die jeweilige Bildungsmaßnahme „wie” ein Arbeitsverhältnis zu behandeln. Es ist also zu ermitteln, wo ...

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