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StuB 11/2004 S. 527

Auflösende Bedingung für Bestellung eines GmbH-Geschäftsführers

Die unter einer auflösenden Bedingung erfolgte Bestellung eines GmbH-Geschäftsführers ist zulässig. Das Recht, die Beendigung der Geschäftsführerbestellung nach dem Eintritt der Bedingung geltend zu machen, kann verwirkt werden (§ 38 GmbHG, §§ 158, 242 BGB; [nrkr.], DB 2004 S. 645).▶VT 436/04

Praxishinweise: Ein Recht ist verwirkt, wenn es über einen längeren Zeitraum nicht geltend gemacht wurde und sich der Verpflichtete aufgrund des Verhaltens des Berechtigten darauf eingerichtet hat, dass dieser sein Recht nicht mehr geltend macht, sodass die Geltendmachung des Rechts als eine mit Treu und Glauben unvereinbare Härte erscheint.

– jg –

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