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StuB 11/2002 S. 556

Prozentuale Abschreibung eines für ein Grundstück gezahlten Überpreises bei allgemeinem Preisverfall

Wird eine § 6b-Rücklage auf eine mehrere landwirtschaftlich genutzte Flurstücke enthaltende Bilanzposition übertragen, so ist gem. Urteil des (Rev. eingel., BFH-Az.: IV R 45/01, EFG 2002 S. 186) ohne nach außen erkennbare besondere Zuordnung davon auszugehen, dass die Rücklage gleichmäßig nach der jeweiligen Größe auf alle Flurstücke übertragen wurde. Ein bei Erwerb einer landwirtschaftlichen Fläche gezahlter Überpreis nimmt in demselben prozentualen Umfang an einer Teilwertabschreibung teil, in dem wegen allgemein gesunkener Grundstückspreise die erworbene Fläche im Übrigen abgeschrieben werden kann (Bezug: § 4 Abs. 1, § 6 Abs. 1 Nr. 1, § 6 Abs. 1 Nr. 2, § 6b EStG).

Praxishinweise: (1) Die Kl. hatte eine aus vier Flurstücken best...BStBl 1972 II S. 13

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