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StuB 10/2004 S. 480

Zeugnisanspruch im Insolvenzfall

Ein titulierter Anspruch auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses aus einem beendeten Arbeitsverhältnis ist auch im Fall einer nachfolgenden Insolvenzeröffnung weiterhin gegen den bisherigen Arbeitgeber vollstreckbar (§ 89 InsO, § 888 ZPO; , ZIP 2004 S. 631).▶VT 380/04

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