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StuB 10/2003 S. 475

Herstellungskostenbegriff bei der Zahlung eines Beitrags zur Verbesserung der Stromversorgung an ein Elektrizitätswerk

Im Urteil vom  - III R 29/97 (n. v.) macht der BFH vor dem Hintergrund, dass die ertragsteuerliche Beurteilung von Herstellungskosten auch im InvZul-Recht maßgeblich ist, Ausführungen zur Annahme von Herstellungskosten im Zusammenhang mit Aufwendungen, die eine Firma für die Verlegung der im Eigentum eines Elektrizitätswerks stehenden Anschlussleitungen gezahlt hat.▶VT 561/03

Praxishinweise: Für die ertragsteuerrechtliche Beurteilung von Zahlungen eines Unternehmers an ein Energieversorgungsunternehmen im Zusammenhang mit der Errichtung von Erschließungsanlagen außerhalb des Betriebsgeländes sei zunächst entscheidend, ob es sich um die Errichtung einer erstmaligen Anlage oder um die Ersetzung bzw. Modernisierung bereits vorhandener Anlagen handele. Beiträge für ...

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