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StuB 10/2003 S. 464

Abzug von Gewinnanteilen des stillen Gesellschafters als Betriebsausgaben?

Verwendet der Geschäftsinhaber die Einlage eines stillen Gesellschafters zu privaten Zwecken, so mindert dies gem. nrkr. Urteil des (Rev. eingel., BFH-Az.: XI R 24/02) nicht den Betriebsausgabenabzug für die Gewinnanteile (Bezug: § 4 Abs. 4, § 20 Abs. 1 EStG; § 230 HGB n. F., § 335 HGB a. F.).▶VT 543/03

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