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StuB 9/2005 S. 412

Zuordnung des Gewinns aus der Auflösung einer Ansparrücklage bei Betriebsveräußerung

Bei Betriebsveräußerung gehört der Gewinn aus der Auflösung einer Ansparrücklage zum laufenden Gewinn, nicht zum Veräußerungsgewinn, weil die Auflösung der Ansparrücklage gem. nrkr. (BFH-Az.: X R 42/04, EFG 2005 S. 274) nicht im wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Betriebsveräußerung steht (Bezug: § 7g Abs. 3 und 4, § 16, § 34 EStG).NWB QAAAB-41148

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