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BFH 26.11.2002 VI R 68/01, StuB 9/2003 S. 422

Einkommen-/Lohnsteuer | Keine Freigrenze bei pauschalierungsfähigen Zukunftssicherungsleistungen des Arbeitgebers

Zukunftssicherungsleistungen des Arbeitgebers i. S. des § 40b EStG bleiben auch dann nicht nach § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG steuerfrei, wenn sie 50 DM je Arbeitnehmer im Kalendermonat nicht überschreiten und der Arbeitgeber Versicherungsnehmer ist (Bezug: § 8 Abs. 2 Satz 1 und Satz 9, § 40a, § 40b EStG).▶VT 504/03

Praxishinweise: Nach dem Wortlaut des § 8 Abs. 1 Satz 9 EStG ist die Freigrenze auch auf Zukunftssicherungsleistungen des Arbeitgebers anwendbar. Dieser Wortlaut ist nach Auffassung des BFH planwidrig zu weit gefasst und deshalb entsprechend dem Verhältnis der beiden Vorschriften (§ 8 Abs. 1 Satz 9 und § 40b EStG) und dem gesetzgeberischen Willen einschränkend auszulegen.

– erl –

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