Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StuB 8/2003 S. 383

Informationspflichten im Rahmen der Auseinandersetzung einer BGB-Gesellschaft

Die gesellschaftsrechtliche Treuepflicht verlangt von dem Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, dass er seine Mitgesellschafter im Rahmen der Auseinandersetzung über Umstände, die deren mitgliedschaftliche Vermögensinteressen berühren, zutreffend und vollständig informiert (§ 705 BGB, ).▶VT 487/03

Praxishinweise: Die gesellschaftsrechtliche Treuepflicht (vgl. hierzu zuletzt BGHZ 68 S. 81, 82 = NJW 1977 S. 1013) dauert bis zur vollständigen Beendigung des Gesellschaftsverhältnisses fort. Eine arglistige Verletzung dieser Pflicht liegt, wie hier, z. B. dann vor, wenn im Bewusstsein ihrer Bedeutung für die Entschließung des Vertragspartners und der Möglichkeit ihrer Unrichtigkeit Angaben ohne tatsächliche Grundlage „ins Blaue hinein” gemacht werde...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Unternehmensteuern und Bilanzen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen