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BFH 17.12.2003 I R 75/03, StuB 7/2004 S. 329

Einkommen-/Lohnsteuer | Ermittlung der ausländischen Einkünfte bei Anwendung des Progressionsvorbehalts

Bei der Ermittlung des für den Progressionsvorbehalt zu berechnenden besonderen ESt-Satzes nach § 32b Abs. 2 Nr. 2 EStG 1997 sind die nach einem DBA steuerfreien ausländischen Einkünfte, um die das nach § 32a Abs. 1 EStG 1997 zu versteuernde Einkommen zu vermehren ist, um die tatsächlich angefallenen Werbungskosten zu kürzen. Das gilt auch dann, wenn bei der Ermittlung des im Inland zu versteuernden Einkommens der sog. Arbeitnehmer-Pauschbetrag gem. § 9a Satz 1 Nr. 1 EStG 1997 gewährt wurde.▶VT 298/04

Praxishinweise: Die inländischen und die ausländischen Einkünfte sind getrennt voneinander nach den gleichen Grundsätzen (= Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten) zu ermitteln. Diese getrennte Ermittlung hat zur Folge, dass ein Stpfl. mit in- und ausländischen Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit bei Inanspruchnahme des ...

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