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BFH 26.06.2003 III R 36/01, StuB 7/2004 S. 328

Einkommensteuer | Keine Zwangsläufigkeit von Wiederbeschaffungskosten bei Nichtabschluss einer zumutbaren Versicherung

Kosten zur Wiederbeschaffung lebensnotwendiger Vermögensgegenstände, wie Hausrat und Kleidung, die aufgrund eines un- S. 329abwendbaren Ereignisses beschädigt oder zerstört worden sind, können mangels Zwangsläufigkeit nicht steuermindernd als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden, wenn der Geschädigte es unterlassen hat, eine allgemein übliche und zumutbare Versicherung (hier eine Hausratversicherung) abzuschließen (Bezug: § 33 EStG).▶VT 297/04

Praxishinweise: Außergewöhnliche Belastungen erwachsen zwangsläufig, wenn sie durch ein unabwendbares Ereignis entstehen und bei der überwiegenden Mehrzahl der Stpfl. gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands nicht entstehen. Da aber die Mehrheit der Bevölkerung eine Belastu...

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