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BFH 19.11.2003 I R 88/02, StuB 5/2004 S. 230

Gewerbesteuer | Gewerbesteuerliche Organschaft und ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibung

(1) Teilwertabschreibungen aufgrund einer Gewinnabführung mindern ebenso wie aufgrund einer Gewinnausschüttung den Gewerbeertrag im Organkreis nicht (Bestätigung des Senatsurteils vom  - I R 10/93, BStBl II S. 768). (2) Veräußert das beherrschte Unternehmen wesentliche Wirtschaftsgüter oder seinen Betrieb und geht es nach der Veräußerung keiner eigenen gewerblichen Tätigkeit mehr nach, mit der es den Zweck des herrschenden Unternehmens fördern kann, kann es an den Voraussetzungen der wirtschaftlichen Eingliederung i. S. von § 14 Nr. 2 KStG a. F. fehlen (Bestätigung des Senatsurteils vom  - I R 111/97, BFH/NV 2000 S. 896 = StuB 2000 S. 426). (3) Die Aufhebung eines GewSt-Messbescheids kann regelmäßig nicht allein deswegen beansprucht werden, weil er von einem örtlich unzuständigen FA erl...BStBl 1985 II S. 607

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