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BFH 30.10.2002 IV R 33/01, StuB 5/2003 S. 234

Sonderabschreibung bei mitunternehmerischer Betriebsaufspaltung

(1) Ein bewegliches Wirtschaftsgut gehört auch dann i. S. von § 2 Nr. 2 FördG zum Anlagevermögen einer Betriebsstätte des Stpfl. im Fördergebiet, wenn es im Rahmen einer mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung von dem Besitzunternehmen außerhalb des Fördergebiets dem Betriebsunternehmen im Fördergebiet überlassen wird. (2) Diese Voraussetzungen sind nicht S. 235erfüllt, wenn das überlassende Unternehmen zugleich eine eigenständige gewerbliche Tätigkeit entfaltet (Bezug: § 2 FördG; § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG).▶VT 296/03

Praxishinweise: Der IV. Senat folgt bezüglich des Fördergebietsgesetzes der Rechtsprechung des III. Senats zur InvZul (Urteil vom  - III R 50/95, BStBl 1999 II S. 607 = StuB 1999 S. 509; vgl. dazu auch Seifert, StuB 1999 S. 602) bei einer Betriebsaufspaltung, da auch hier derselbe Zweck verfolgt wird. Dies gilt aber nur für die Fäll...

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