Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH 18.11.2004 V R 37/03, StuB 4/2005 S. 186

Mitteilung über die Neuberechnung der Steuer kein Verwaltungsakt

Die formlose Mitteilung des Ergebnisses der Neuberechnung der Steuer gem. § 100 Abs. 2 Satz 3, 1. Halbsatz FGO ist kein Verwaltungsakt (Bezug: § 100 Abs. 2 Satz 3 FGO; § 118 Satz 1 AO 1977).NWB AAAAB-42575

Praxishinweise: Das Gesetz fordert von der Behörde eine unverzügliche formlose Mitteilung der Neuberechnung. Erst nach Rechtskraft der Entscheidung des Gerichts ist dann ein entsprechender formeller Änderungsbescheid zu erlassen. Dies bedeutet, dass es sich bei der formlosen Mitteilung um eine bloße vorbereitende Maßnahme für den eigentlichen Verwaltungsakt (= Änderungsbescheid) handelt und deshalb insoweit keine Bindungswirkung (Bestandskraft) eintreten kann.

– erl –

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Unternehmensteuern und Bilanzen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen