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BFH 16.12.2004 X R 14/03, StuB 4/2005 S. 182

Gewerbesteuer | Folgeänderung bei der GewSt wegen Umqualifizierung von Gewinn im ESt-Bescheid

Ändert das FA den ESt-Bescheid in der Weise, dass ein bisher als Veräußerungsgewinn behandelter Gewinn aus Gewerbebetrieb nunmehr als laufender Gewinn beurteilt wird, so darf der GewSt-Messbescheid nach § 35b GewStG geändert werden (Bestätigung der Rechtsprechung; Bezug: § 35b Abs. 1 GewStG).NWB RAAAB-42565

Praxishinweise: § 35b GewStG hat den Zweck, zusätzliche Rechtsbehelfsverfahren mit den gleichen materiell-rechtlichen Einwendungen zu vermeiden. Die Vorschrift ist aber nicht nur anzuwenden, wenn Änderungen bezüglich des Vorliegens gewerblicher Einkünfte dem Grunde nach erfolgen, sondern auch, wenn Teile innerhalb der gewerblichen Einkünfte umqualifiziert werden. Dieser Grundsatz gilt sowohl bei Änderungen zugunsten als auch zuungunsten des Stpfl.

– erl –

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