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BFH 16.10.2002 XI R 61/00, StuB 4/2003 S. 184

Einkommen-/Lohnsteuer | Pauschale Kürzung des Vorwegabzugs bei den Sonderausgaben

Die Höhe der vom Arbeitgeber erbrachten Zukunftssicherungsleistungen i. S. des § 3 Nr. 62 EStG ist für den Umfang der Kürzung des Vorwegabzugs ohne Bedeutung (Bezug: § 3 Nr. 62, § 10 Abs. 3 Nr. 2 EStG).▶VT 228/03

Praxishinweise: Die pauschale Kürzung des Vorwegabzugs (16 % des Bruttoarbeitslohns) ist stets dann vorzunehmen, wenn der Arbeitgeber steuerfreie Leistungen für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers erbringt; die Höhe der Leistungen ist dabei nicht maßgebend. Der BFH sieht in dieser Regelung keinen Verstoß gegen die Gleichmäßigkeit der Besteuerung, da der Gesetzgeber bei Massenerscheinungen eine große Gestaltungsfreiheit für generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen hat. Auch der Zweck der Regelung (Ausgleich für Personengruppen, die ihre Zukunftssicherung allein au...

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