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BFH 04.06.2003 X R 49/01, StuB 3/2004 S. 139

Einkommensteuer | Anschaffungszeitpunkt bei einem Grundstück

Ein Grundstück ist mit der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums i. S. von § 10e Abs. 1 EStG angeschafft. Das ist der Zeitpunkt, zu dem nach der Vereinbarung im notariellen Kaufvertrag Eigenbesitz, Gefahr, Lasten und Nutzen auf den Erwerber übergehen.▶VT 102/04

▶Praxishinweise: Im Streit hatte der Kl. mit Vertrag vom von seiner späteren Ehefrau (Verehelichung: ) ein bebautes Grundstück erworben. Besitz, Gefahr, Lasten und Nutzen gingen nach dem Vertrag „mit Zahlung des gesamten Kaufpreises …” auf den Kl. über. Da der Restkaufpreis erst im Januar 1994 – also nach Eheschließung – gezahlt worden war, ging das FA davon aus, dass die Vergünstigung nach § 10e EStG nicht zustehe, da der Anschaffungszeitpunkt nach der Eheschließung gelegen habe. Der BFH bestätigte diese Auffassung. Entsche...

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