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StuB 3/2004 S. 131

Bewertung von GmbH-Anteilen nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG

Hat sich der Teilwert einer GmbH-Beteiligung nach einer Teilwertabschreibung wieder erhöht, ist der Wertzuwachs nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 i. V. mit Nr. 1 Satz 4 EStG 1999 gewinnwirksam zu erfassen. Dies gilt nach dem rkr. (EFG 2003 S. 1681) selbst dann, wenn der Teilwert schon vor dem gestiegen war. Der Zuschreibungsgewinn kann durch die Bildung einer Wertaufholungsrücklage i. S. des § 52 Abs. 16 EStG gemindert werden. Die Neuregelung des Wertaufholungsgebots in § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG 1999 verstößt nicht gegen das Rückwirkungsverbot (Bezug: §§ 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 4 und Nr. 2 Satz 3, 52 Abs. 16 EStG; Art. 20 Abs. 3 GG).▶VT 92/04

▶Praxishinweise: (1) Die Kl. ist an einer GmbH beteiligt. Sie nahm im Jahr 1985 aufgrund einer Ausschüttung eine Teilwertabschreibung auf die GmbH-Anteile vor. Bis zum Jahr 1999 war der Teilwert wieder um 20...BGBl I S. 402

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