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BFH 17.09.2003 I R 97/02, StuB 2/2004 S. 92

Verschmelzung (Einbringung) als entgeltlicher Anschaffungsvorgang

Bei der Verschmelzung einer Personengesellschaft auf eine Kapitalgesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsanteilen an der übernehmenden Gesellschaft handelt es sich auch nach Maßgabe des § 20 UmwStG 1995 um einen tauschähnlichen und damit entgeltlichen Vorgang. Bei der Einbringung anfallende Grunderwerbsteuer gehört bei der übernehmenden Gesellschaft deshalb zu den aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten (Fortführung des Senatsurteils vom  - I R 22/96, BStBl 1998 II S. 168; Bestätigung des BStBl I S. 268, Tz. 20.01).▶VT 78/04

▶Praxishinweise: Der BFH bleibt dabei, dass es sich bei der Verschmelzung auch unter der Geltung des UmwStG 1995 um einen tauschähnlichen Vorgang handelt und deshalb sowohl bei der Einzel- als auch bei der Gesamtrechtsnachfolge ein Anschaffungsgeschäft vorliegt (Gewährung neuer Anteile). D...

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