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BFH 23.09.2003 IX R 20/02, StuB 1/2004 S. 40

Einkommensteuer | Kein Abzug einer Vorfälligkeitsentschädigung bei Verkauf

Löst ein Stpfl. seine Darlehensschuld vorzeitig ab, um sein bisher vermietetes Objekt lastenfrei übereignen zu können, so kann er die dafür an den Darlehensgeber zu entrichtende Vorfälligkeitsentschädigung auch dann nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen, wenn er mit dem Kredit Aufwendungen finanziert hatte, die während der Vermietungstätigkeit als sofort abziehbare Werbungskosten zu beurteilen waren (Bezug: § 21 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 EStG).▶VT 13/04

▶Praxishinweise: Durch die Kündigung des Kreditvertrags anlässlich der beabsichtigten Vermögensumschichtung (Veräußerung) wird der Veranlassungszusammenhang mit den damit finanzierten Werbungskosten gelöst. „Auslösendes Moment” für die Vorfälligkeitsentschädigung ist nicht die Vermietungstätigkeit, sondern die beabsic...

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