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BFH 23.03.2001 VI R 189/97, StuB 1/2002 S. 40

Einkommen-/Lohnsteuer | Berufliche Veranlassung eines Umzugs

Steht die berufliche Veranlassung eines Umzugs aufgrund einer mindestens einstündigen Fahrzeitverkürzung fest, so treten private Begleitumstände – wie Heirat und erhöhter Wohnbedarf wegen der Geburt eines Kindes – regelmäßig in den Hintergrund.

§ 9 Abs. 1 Satz 1, § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG

Praxishinweise: Diese – nachträglich veröffentlichte – Entscheidung des BFH hält daran fest, dass die berufliche Veranlassung eines Umzugs typisierend zu beantworten und nicht unter Eindringen in die Privatsphäre des Stpfl. eine einzelfallbezogene Entscheidung zu treffen ist. Die Finanzverwaltung sollte für eine solche praxisbezogene Rechtsprechung dankbar sein und diese tatkräftig in die Praxis umsetzen.

– erl –

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