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StuB 1/2002 S. 35

Korrektur fehlerhafter Ansätze in der Eröffnungsbilanz

Fehlerhafte Bilanzansätze, die ohne Auswirkung auf den steuerlichen Gewinn gebildet wurden, sind gem. rkr. (EFG 2001 S. 1419) grundsätzlich gewinnneutral zu korrigieren (entschieden mit Bezug auf § 4 EStG).

Praxishinweise: (1) In dem zugrunde liegenden Einzelfall hatte der Stpfl. in die Eröffnungsbilanz seines Einzelunternehmens und damit erfolgsneutral eine Verbindlichkeit eingestellt, die keine Betriebsschuld war. Damit wurden insoweit auch die Bilanzen der nachfolgenden Wirtschaftsjahre unrichtig. Nach Durchführung nicht mehr änderbarer Veranlagungen für mehrere Veranlagungszeiträume ging das FA für den ersten noch „offenen” Veranlagungszeitraum davon aus, dass die unzulässigerweise passivierte Verbindlichkeit erfolgswirk...

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