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BFH 28.09.2000 VI B 5/00
Finanzgerichtsordnung; | rechtzeitige Einlegung eines Rechtsmittels per Telefax (§ 54 Abs. 2 FGO)
Wer einen fristgebundenen Schriftsatz mittels Telefax einlegt, muss nach dem mit der Übermittlung so rechtzeitig beginnen, dass diese unter gewöhnlichen Umständen vor Fristablauf abgeschlossen ist.