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BFH 06.03.2003 IV R 26/01, StuB 14/2003 S. 661

Liebhaberei bei Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen

Wird der Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen gem. § 13a EStG a. F. (bis zum Wirtschaftsjahr 1998/99) ermittelt und ergeben sich daraus atypischerweise Verluste, weil der Gesetzgeber Einnahmen nicht in voller Höhe erfasst, Ausgaben jedoch entgegen dem Rechtsgedanken des § 3c EStG in vollem Umfang zum Abzug zulässt, so ist auch dieser nach steuerlichen Grundsätzen ermittelte Gewinn einer Totalgewinnprognose zugrunde zu legen. Andauernde Verluste können daher auch bei der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen zur Annahme einer Liebhaberei führen (Bezug: § 2 Abs. 1, § 13, § 13a a. F., § 15 Abs. 2 EStG).▶VT 739/03

Praxishinweise: Der Vereinfachungszweck der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen geht nach Ansicht des BFH nicht so weit, dass dauernde Verluste hinz...

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