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StuB 12/2004 S. 567

Besteuerung eines Veräußerungsgewinns i. S. des § 17 EStG nach Herabsetzung der Wesentlichkeitsgrenze

(1) Der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften gehört gem. nrkr. (BFH-Az.: VIII R 92/03, EFG 2004 S. 105) zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb i. S. des § 17 EStG, wenn der bis zum 31. 12. 1998 nicht wesentlich beteiligte Veräußerer aufgrund der Herabsetzung der Wesentlichkeitsgrenze durch das StEntlG 1999/2000/2002 vom 24. 3. 1999 (BGBl I S. 402, BStBl I S. 304) von mehr als 25 v. H. auf mindestens 10 v. H. der gesamten Anteile (§ 17 Abs. 1 Satz 4 EStG 1999) mit Wirkung zum 1. 1. 1999 an der Kapitalgesellschaft wesentlich beteiligt ist und im VZ 1999 Anteile veräußert. (2) Die Besteuerung der Veräußerung von Anteilen, die bis zur Gesetzesänderung nicht steuerverhaftet waren, und die steuerliche Erfassung von Wertzuwächsen, die am 31. 12. 1...

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